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Sind Sie stolzer Besitzer eines Oldtimers, den Sie hegen und pflegen? Dann
wissen Sie, dass ein Auto oder Motorrad viel mehr sein kann als nur ein
Fortbewegungsmittel. Wir unterstützen Ihr Engagement und Ihre Begeisterung für
dieses besondere Fahrzeug mit einer maßgeschneiderten Kfz-Versicherung -
unseren Oldtimer-Sondertarifen.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
Wir berücksichtigen die Wertsteigerung Ihres Oldtimers
|
Im Schadensfall kommt es zu keiner Rückstufung
|
Ihre schadenfrei gefahrenen Jahre können Sie später auf ein anderes
Fahrzeug übertragen
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Unser mehrsprachiges Gothaer-Service-Telefon steht Ihnen rund um die
Uhr zur Verfügung
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Für welche Fahrzeuge gelten die Oldtimer-Sondertarife?
Der Oldtimer-Sondertarif gilt nur für Fahrzeuge, die bis zum 31.12.1975
gebaut wurden. Dabei unterscheiden wir nach dem Fahrzeugalter in Klassiker und
Youngtimer.
| Name |
Zeitraum |
Zuordnungskriterium |
| Klassiker |
bis 31.12.1965 |
Baujahr |
| Youngtimer |
vom 01.01.1966 bis 31.12.1975 |
Baujahr oder Erstzulassung |
Wann können Sie die Oldtimer-Sondertarife abschließen?
Diesen Sondertarif für Ihren Oldtimer können Sie abschließen, wenn:
ein Alltagsfahrzeug vorhanden ist
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für den Versicherungsnehmer bzw. seinen mit ihm in häuslicher
Gemeinschaft lebenden Ehe- / Lebenspartner mindestens ein weiterer
Vertrag bei der Gothaer Versicherung besteht
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der Oldtimer in einem Originalzustand oder in einem mit dem Original
identischen Zustand ist
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ein Gutachten über Zustand und Marktwert (maximal 1 Jahr alt) vorliegt
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Wie ermitteln Sie den Versicherungswert?
Der Versicherungswert ist der Marktwert des versicherten Fahrzeuges. Dieser
ist durch ein maximal ein Jahr altes Gutachten von einem vereidigten oder
zertifizierten Sachverständigen zu belegen. Bei Oldtimern mit einem Marktwert
ab 10.000 Euro muss das Gutachten von Bewertungspartnern der Firma Classic
Data oder Olditax erstellt werden.
Hier finden Sie eine Übersicht unserer...
Nach Versicherungsabschluss können Sie jederzeit den Marktwert Ihres
Fahrzeuges erneut mit uns abstimmen.
Was erhalten Sie im Schadensfall?
Wir berücksichtigen im Rahmen der Vorsorgeversicherung die Wertsteigerung
Ihres Oldtimers: Im Schadensfall gewähren wir Entschädigungen, die bis zu 10
Prozent über dem zu Vertragsbeginn ermittelten Versicherungswert liegen
können.
Wie ermitteln Sie die Zustandsnote für Ihren Oldtimer?
Anhand der nachfolgenden Definitionen können Sie prüfen, ob Ihr
Oldtimer-Pkw oder Ihr Oldtimer-Kraftrad mindestens der Zustandsnote 3
entspricht:
| Zustandsnote |
Definition gemäß Oldtimertarif |
Erläuterung |
| 1 |
Makelloser Zustand
Keine Mängel an Technik, Optik und Historie (Originalität)
Unbenutztes Original (Museumsauto) oder mit Neuteilen komplett
restauriertes Fahrzeug |
Es handelt sich um ein Fahrzeug, auf das man begeistert
zugeht und bei dem auch nach eingehender Prüfung keinerlei Mängel
feststellbar sind. Bezogen auf den heutigen Gebrauchtwagenmarkt würde es
sich um einen Neuwagen (max. 1.000 km Laufleistung) handeln.
Fahrzeuge der absoluten Spitzenklasse sind sehr selten! |
| 2 |
Guter Zustand
Mängelfrei, aber mit leichten Gebrauchsspuren
Original, aber fachgerecht und aufwendig restauriert
Keine fehlenden oder zusätzlich montierten Teile |
Es handelt sich um ein Fahrzeug, auf das man begeistert
zugeht, bei dem man aber bei genauerer Betrachtung leichte Gebrauchsspuren
feststellt. Bezogen auf den heutigen Gebrauchtwagenmarkt würde es einem 2
bis 3 Jahre alten, gepflegten Fahrzeug mit maximal 40.000 km Laufleistung
entsprechen. |
| 3 |
Gebrauchter Zustand
Normale Spuren der Jahre
Kleinere Mängel, aber voll fahrbereit
Keine Durchrostungen, keine sofortigen Arbeiten notwendig |
Es handelt sich um ein Fahrzeug, das von weitem mängelfrei,
aber dennoch gebraucht aussieht. Bei näherer Betrachtung erkennt man
unschwer Gebrauchsspuren und diverse kleinere Mängel. Auf den heutigen
Gebrauchtwagenmarkt bezogen würde es einem 4 bis 8 Jahre alten, normal
gepflegtem Fahrzeug mit einer Laufleistung von 50.000 km bis 100.000 km
entsprechen. |
Was ist versichert?
Sie können für ihren Oldtimer neben der obligatorischen
Haftpflichtversicherung auch eine Teilkaskoversicherung bzw.
Vollkaskoversicherung abschliessen.
Beiträge für Oldtimer-PKW
Einen Oldtimer zu unterhalten und zu fahren ist ein exklusives Hobby und
schon teuer genug. Deshalb bieten wir Ihnen besonders günstige Beiträge - und
auch sonst noch viele Vorteile:
Um eine risikogerechte Tarifierung vornehmen zu können, unterscheiden
wir im Hinblick auf das Fahrzeugalter nach "Klassikern" und
"Youngtimern".
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Der Beitrag in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung richtet sich
nach der KW-Stärke des Fahrzeuges.
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In der Voll- oder Teilkaskoversicherung ist der Wert des Fahrzeuges
entscheidend.
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Tarifgruppen, Regionalklassen, Typklassen, Zulassung als
Saisonfahrzeug, Nutzerkreis - dergleichen ist beim Oldtimertarif nicht
von Interesse. Sie sehen, der Oldtimertarif ist wirklich "einfach
gestrickt".
|
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Beitragstabelle für Oldtimer-Pkw
| Name |
Klassiker |
Youngtimer |
| Zeitraum |
bis Ende 1965 |
1966 bis 1975 |
Jahresbeiträge Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
| kW (PS) |
Klassiker |
Youngtimer |
| bis 17 (23) |
73,67 EUR |
88,87 EUR |
| bis 25 (35) |
73,67 EUR |
101,39 EUR |
| bis 33 (45) |
73,67 EUR |
131,67 EUR |
| bis 40 (55) |
73,67 EUR |
165,81 EUR |
| bis 44 (60) |
73,67 EUR |
175,87 EUR |
| bis 55 (75) |
73,67 EUR |
197,12 EUR |
| bis 66 (90) |
73,67 EUR |
213,67 EUR |
| bis 85 (115) |
114,79 EUR |
232,81 EUR |
| bis 110 (150) |
114,79 EUR |
241,36 EUR |
| bis 142 (193) |
129,18 EUR |
268,86 EUR |
| über 142 (193) |
225,26 EUR |
301,45 EUR |
Jahresbeiträge Kaskoversicherung
(in Prozent des durch ein maximal 1 Jahr altes Gutachten nachgewiesenen
Marktwertes)
| |
Klassiker |
Youngtimer |
| Teilkasko mit 150,- EUR Selbstbeteiligung |
0,42 % |
0,55 % |
| Vollkasko mit 150,- EUR Selbstbeteiligung |
1,94 % |
4,03 % |
| Vollkasko mit 300,- EUR Selbstbeteiligung |
1,69 % |
3,53 % |
| Vollkasko mit 500,- EUR Selbstbeteiligung |
1,57 % |
3,03 % |
| Vollkasko mit 1.000,- EUR Selbstbeteiligung |
1,37 % |
2,02 % |
Beiträge für Oldtimer-Krafträder
Möglich für Krafträder bis 1975 und einem Wert laut Gutachten von
mindestens 2.600,- Euro
|
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Der Beitrag in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung richtet sich
nach der PS-Stärke des Fahrzeuges.
|
|
In der Voll- oder Teilkaskoversicherung ist der Wert des Fahrzeuges
entscheidend.
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Tarifgruppen, Regionalklassen, Typklassen, Zulassung als
Saisonfahrzeug, Nutzerkreis - dergleichen ist beim Oldtimertarif nicht
von Interesse. Sie sehen, der Oldtimertarif ist wirklich "einfach
gestrickt".
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Beitragstabelle für Oldtimer-Krafträder
(bis Baujahr 1975 und Wert laut Gutachten mindestens 2.600,- Euro)
Jahresbeiträge Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
| kW (PS) |
|
| bis 13 (18) |
33,93 EUR |
| bis 37 (50) |
70,20 EUR |
| über 37 (50) |
126,05 EUR |
Jahresbeiträge Kaskoversicherung
(in Prozent des durch ein maximal 1 Jahr altes Gutachten nachgewiesenen
Marktwertes)
| Teilkasko mit 150,- EUR Selbstbeteiligung |
0,61 % |
| Vollkasko mit 150,- EUR Selbstbeteiligung |
4,54 % |
| Vollkasko mit 300,- EUR Selbstbeteiligung |
3,13 % |
| Vollkasko mit 500,- EUR Selbstbeteiligung |
2,02 % |
|